Anhang zur Beratungsdokumentation
Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten (Stand: 01.09.2022)
Versicherungsmakler sind dazu verpflichtet, im besten Interesse der Kunden zu handeln. Zusätzlich zur allgemeinen Beratung erfragen wir dazu vor Vertragsabschluss, ob das in Betracht kommende Versicherungsanlageprodukt für Sie geeignet und angemessen ist. Ihre Angaben müssen daher wahrheitsgemäß und aktuell sein. Während der Vertragsdauer prüfen wir die Geeignetheit und Angemessenheit nicht regelmäßig.