Erstinformation für Kunden
gemäß § 11 VersVermV (Versicherungsvermittlerverordnung)
gemäß § 12 FinVermV (Finanzanlagenvermittlerverordnung)
gemäß § 11a Abs. 1 GewO (Immobiliendarlehensvermittler)
Ihr zuständiger Makler:
BIAC Finanzierungs- und Versicherungsmanagement GmbH
Meyerbeerstraße 101, 13088 Berlin
Telefon: +49 (0) 30/ 296 693-0 / Fax; +49 (0) 30 / 293 693-11
E-Mail: info@biac.de / Internet: www.biac.de
Information zur Registrierung:
Ihr zuständiger Berater ist als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GewO und als Immobiliendarlehensvermittler nach §34i Abs. 1 GewO tätig. Dies ist die Grundlage für eine unabhängige Beratung und die Auswahl von Angeboten aus einer sehr umfänglichen Anzahl von Produktpartnern.
Die Gewerbeerlaubnis wurde durch folgende Erlaubnisbehörde erteilt:
Bezirksamt Mitte von Berlin -Ordnungs- und Gewerbeamt-
Karl-Marx-Str. 31, 10178 Berlin,
http://www.berlin.de/ba-mitte/org/gewerbeamt
Bei Interesse können Sie die Angaben zur Registernummer jederzeit überprüfen:
Registernummer: D-QR67-W38P4-69 (§ 34 d) /
Registernummer: D-F-107-YYU5-48 (§ 34 f)
Registernummer: D-W-107-FJP1-83 (§ 34i)
Über die Internetseite: www.vermittlerregister.info
oder unter 0180/600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf) oder bei der DIHK e. V. , Breite Str. 29, 10178 Berlin, Telefon 030/20308-0, www.dihk.de
Es besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Höhe von 1.276.000 € je Versicherungsfall bei der Allianz LV AG. Weder Ihr Makler noch die BIAC F & V GmbH hält eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10 % an der BIAC F & V GmbH oder Ihrem zuständigen Versicherungs-Makler.
Sollte es jemals zu Streitigkeiten in Bezug auf die Vermittlung von Versicherungsverträgen kommen, stehen außergerichtliche Schlichtungsstellen zur Verfügung:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
www.bafin.de (Stichwort: Ombudsleute)
BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Bockenheimer Anlage 15 60322 Frankfurt am Main
§ 42 b VVG; Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers
Als Versicherungsmakler ist ihr Berater verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen, so dass er in der Lage ist, nur aufgrund von fachlichen Kriterien eine Empfehlung vorzuschlagen.
Informationen zur Vergütung
Im Zusammenhang mit der Beratung oder Vermittlung von Finanzprodukten kann die Vergütung hierfür durch den Kunden erfolgen (im Besonderen bei der Beratung und Vermittlung von Nettoprodukten) oder durch Dritte (Produktgeber). Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Finanzprodukten, die vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile direkt durch den Kunden gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.
Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges Thema!
Daher beraten wir unsere Kunden unter anderem auch zu nachhaltigen Kapitalanlagen bei den von uns vermittelten Produkten individuell und persönlich.
Aktuell können diese gut bei fondsgebundenen Produkten durch die Auswahl von ESG-konformen Investmentfonds dargestellt werden. Im Rahmen der individuellen Beratung weisen wir auf erkennbare Vor- bzw. Nachteile hin.
Bei sonstigen Versicherungsprodukten ist derzeit die Betrachtung der nachhaltigen Kapitalanlage im Hinblick auf deren Kapitalstock häufig noch nicht möglich.
Für die Vermittlung von nachhaltigen Kapitalanlagen erhalten wir – und vergüten – regelmäßig die gleichen Vergütungssätze wie für andere Kapitalanlagen auch.